Altersvorsorge 111bis: 4.500 € steuerlich absetzbar ab deinem Einkommen 2026

Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Das betrifft dich, wenn
- Du in Luxemburg ansässig und steuerpflichtig bist und dein Grenzsteuersatz den Abzug attraktiv macht (lies die Steuertabelle und den Grenz- bzw. Durchschnittssteuersatz).
- Du als französischer, belgischer oder deutscher Grenzpendler steuerlich einem Ansässigen gleichgestellt bist: Der Abzug erfolgt dann über deine Steuererklärung. Lies unseren Leitfaden zur steuerlichen Gleichstellung.
- Du unter 65 Jahre alt bist: Ein Vertrag kann spätestens am Tag vor deinem 65. Geburtstag abgeschlossen werden.
Nicht für dich, wenn du Gefahr läufst, dieses Geld vor deinem 60. Geburtstag zu brauchen: Außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität wird eine vorzeitige Auszahlung voll zum normalen Satz besteuert. Ebenfalls nicht für dich, wenn du als nicht gleichgestellter Grenzpendler arbeitest: In diesem Fall gibt es keinen Steuerabzug.
Die wichtigsten Zahlen
| Element | Wert | Jahr |
|---|---|---|
| Höchstbetrag für den Abzug | 3.200 € pro Steuerzahler | Einkommen 2017 bis 2025 |
| Höchstbetrag für den Abzug | 4.500 € pro Steuerzahler | Ab Einkommen 2026 |
| Altersbedingung für den Höchstbetrag | Keine | Seit 2017 |
| Zusammen veranlagtes Ehepaar | Höchstbetrag wird für jeden Ehepartner mit eigenem Vertrag einzeln berechnet (2 × 3.200 € im Jahr 2025, 2 × 4.500 € im Jahr 2026) | 2025 und 2026 |
| Mehrere Verträge | Ein einziger Höchstbetrag für alle Einzahlungen zusammen | 2025 und 2026 |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | 10 Jahre | 2025 und 2026 |
| Auszahlungsalter | Zwischen 60 und 75 Jahren | 2025 und 2026 |
| Höchstalter bei Abschluss | Tag vor dem 65. Geburtstag | 2025 und 2026 |
| Zuzug im Laufe des Jahres | Höchstbetrag reduziert für jeden vollen Monat, in dem du in Luxemburg nicht steuerpflichtig warst (ein angebrochener Zuzugsmonat senkt den Höchstbetrag nicht, anders als beim Bausparen) | 2025 und 2026 |
| Auszahlung als Kapital oder jährliche Abhebungen | Besteuerung zum halben globalen Steuersatz | 2025 und 2026 |
| Auszahlung als lebenslange Rente | Zu 50 % steuerfrei, der Rest wird normal besteuert | 2025 und 2026 |
| Vorzeitige Auszahlung (außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität) | Vollständig zum normalen Steuersatz besteuert | 2025 und 2026 |
Wie du deine Einzahlungen absetzt
Schließe einen nach 111bis anerkannten Vertrag ab
Bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem zugelassenen Kreditinstitut in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, das in Luxemburg tätig sein darf (Guichet.lu). Das luxemburgische Unterkonto eines paneuropäischen privaten Altersvorsorgeprodukts (PEPP), das in Artikel 111ter vorgesehen ist, teilt denselben Höchstbetrag.
Im Laufe des Jahres: Reduziere deinen Steuerabzug
Ansässige: Gib deine Einzahlungen auf dem Formular 164 R an, damit sie auf deiner Lohnsteuerkarte (dem ACD-Dokument, das deinem Arbeitgeber deine Steuerklasse anzeigt) eingetragen werden. Verheiratete: Auch über den Online-Ablauf MyGuichet.lu zur Simulation oder Individualisierung des Steuersatzes kannst du sie angeben.
Nach Ablauf des Jahres: Lohnsteuerjahresausgleich oder Steuererklärung
Lohnsteuerjahresausgleich (Modell 163 R), wenn du keine Steuererklärung abgeben musst, ansonsten Steuererklärung (Modell 100), Rubrik Sonderausgaben. Füge die jährliche Bescheinigung der Versicherung oder Bank bei. Gleichgestellte Grenzpendler: Modell 100.
Vor dem 31. Dezember 2026 für dein Einkommen 2025
Für 2025 maximal 3.200 €. Deine Einzahlungen für 2026 bis zu 4.500 € werden erst 2027 erklärt. Wenn du dir unsicher bist, welcher Weg der richtige ist, lies Steuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir Marc, 35 Jahre alt, ledig, in Luxemburg ansässig, mit einem steuerpflichtigen Einkommen für 2026 von rund 70.000 €: Er liegt in der 39-%-Stufe der seit 2025 geltenden Steuertabelle (ACD). Seine Versicherungsbeiträge übersteigen bereits den pauschalen Freibetrag von 480 € für Sonderausgaben, sodass jeder eingezahlte Euro in 111bis zusätzlich zählt. Er zahlt 375 € pro Monat ein, also 4.500 € im Jahr 2026.
- Absetzbare Einzahlung: 4.500 €
- Weniger Steuer: 4.500 × 39 % = 1.755 €
- Mit dem Beitrag zum Beschäftigungsfonds (7 %): 1.755 × 1,07 = rund 1.878 €
- Tatsächlicher Eigenaufwand: 4.500 − 1.878 = 2.622 € für 4.500 € Ersparnis
Die gleiche Einzahlung im Jahr 2025 wäre nur bis zu 3.200 € absetzbar gewesen: rund 1.335 € weniger Steuer (3.200 × 39 % × 1,07), und die darüber hinaus eingezahlten 1.300 € hätten die Steuer nicht weiter reduziert.
Und wenn Marc gar keine anderen Sonderausgaben hätte? Die ersten 480 Euro wären bereits durch den Pauschalbetrag abgedeckt: Sein zusätzlicher Abzug würde auf 4.020 € sinken, was einer Ersparnis von rund 1.678 € entspricht. Bei trigger sehen wir oft, dass dieses Detail bei der Ersparnisberechnung vergessen wird.
Häufige Fehler
- 111 und 111bis verwechseln: Artikel 111 deckt Versicherungen (672 €) und Bausparen (672 € oder 1.344 €) ab, 111bis kommt mit einem eigenen Höchstbetrag hinzu. Alle Details findest du in unserer Checkliste für Steuerabzüge und im Artikel Bausparen.
- 4.500 € auf dein Einkommen 2025 anwenden: Für 2025 gilt noch die Grenze von 3.200 €.
- Glauben, dass zwei Verträge den Höchstbetrag verdoppeln: Der Höchstbetrag gilt für die Gesamtheit all deiner Einzahlungen.
- Die jährliche Bescheinigung der Versicherung oder Bank vergessen.
- Den Vertrag vor deinem 60. Geburtstag oder vor Ablauf von 10 Jahren auflösen: Der gesamte zurückgezahlte Betrag wird dann zum normalen Steuersatz besteuert.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Seit 2017 ist der Höchstbetrag unabhängig von deinem Alter immer gleich (3.200 € bis 2025, 4.500 € ab 2026). Von 2002 bis 2016 stieg er mit dem Alter an, was die alten Tabellen erklärt, die man manchmal noch online findet.
Ja, wenn jeder einen Vertrag auf seinen eigenen Namen hat: Selbst bei gemeinsamer Veranlagung berechnet die Steuerverwaltung (ACD) den Höchstbetrag für jeden Ehepartner individuell. Für 2026 kann ein verheiratetes Paar somit bis zu 9.000 € absetzen.
Ja, und du kannst sogar woanders einen weiteren Vertrag abschließen. Das bereits eingezahlte Guthaben bleibt jedoch bis zum Ablauf im ersten Vertrag, und jeder Vertrag muss die Mindestlaufzeit von 10 Jahren einhalten (ACD).
Als Kapital oder jährliche Abhebungen zum halben globalen Steuersatz, das heißt zur Hälfte deines globalen Steuersatzes (deine Steuer geteilt durch dein angepasstes steuerpflichtiges Einkommen, inklusive des Auszahlungseinkommens), laut ACD. Als monatliche lebenslange Rente ist die Hälfte der Rente steuerfrei. Alle Leistungen unterliegen weiterhin der Pflegeversicherung (Beitrag von 1,4 %).

