Artikel 111bis LIR ermöglicht es, deine Einzahlungen in eine Altersvorsorge von deinem steuerpflichtigen Einkommen abzusetzen, bis zu 4.500 € pro Jahr. Auf diesen Teil deines Einkommens zahlst du im Jahr der Einzahlung also keine Steuer.
Der tatsächliche Gewinn hängt von deinem Grenzsteuersatz ab: Je höher dein Steuersatz ist, desto mehr bringt dir derselbe Abzug. Genau das beziffert dieser Simulator für deine Situation.