Familienzusammenführung in Luxemburg: So holst du deine Familie nach

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Nicht-EU: Die Schritte der Familienzusammenführung
Diese Schritte betreffen Fall 2 (du bist kein EU-Bürger). Fall 1 wird weiter unten erklärt.
Praktisches Merkblatt · trigger.lu
Familienzusammenführung in Luxemburg: So holst du deine Familie nach
- Wann
- Vor der Antragstellung
- Du benötigst
- Gehaltsabrechnungen oder andere Nachweise über ein stabiles Einkommen
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- schriftliche Zustimmung des Vermieters, falls der Mietvertrag nur auf dich ausgestellt ist
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Dein Einkommen muss mindestens dem unqualifizierten Mindestlohn entsprechen und auch im folgenden Jahr auf diesem Niveau bleiben.
- Wer
- Du, der/die bereits in Luxemburg lebt
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Deine Familie legt es ihrem Visumantrag bei.
- Du benötigst
- Vollständigen Reisepass
- Heirats- oder Geburtsurkunde
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für jeden Erwachsenen
- Schengen-Reiseversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums
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Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
- Wo
- Luxemburger Botschaft oder deren Dienstleister (VFS Global in Indien) oder belgische Botschaft, falls Luxemburg keine eigene hat
- Wer
- Deine Familie persönlich aus ihrem Heimatland
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Ein Antrag aus Luxemburg wird abgelehnt. Das Visum D ist 6 Monate gültig.
- Frist
- 3 Tage nach der Ankunft
- Mitbringen
- Reisepass mit Visum D
- Mietvertrag
- Wann
- So schnell wie möglich
- Wo
- Bei einem Arzt in Luxemburg
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Sie umfasst eine Tuberkulose-Untersuchung, auch für Kinder.
- Frist
- Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Visums D
- Kosten
- 80 € pro Titel
- Kosten
- Kostenlos
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Für einen Ehepartner oder ein Kind aus dem Ausland erfolgt dies nicht automatisch: Du musst den Antrag stellen.
Das ist für dich, wenn
- Du arbeitest in Luxemburg und dein Ehepartner oder deine Kinder leben noch in deinem Herkunftsland.
- Du bist Portugiese, Italiener oder Franzose und dein Ehepartner ist Brasilianer, Marokkaner oder Amerikaner.
- Du hast eine Blaue Karte EU und möchtest deine Familie nachholen.
Das ist nicht für dich, wenn deine Familie selbst die EU-Staatsangehörigkeit hat: Sie zieht wie jeder EU-Bürger um (siehe In Luxemburg ankommen).
Die wichtigsten Zahlen
| Element | Wert | Jahr oder Datum |
|---|---|---|
| Erste Aufenthaltstitel „Familienangehörige/r“ (Nicht-EU) | 3.474, davon 482 für Inder | 2024 |
| Aufenthaltskarten für Familienangehörige eines EU-Bürgers | 2.089, davon 328 für Brasilianer | 2024 |
| Referenzeinkommen (Fall 2) | 2.771,33 € brutto pro Monat (unqualifizierter SSM) | Seit dem 1. Juni 2026 |
| Visum D (Fall 2) | Bei der Botschaft beantragt, 6 Monate gültig | Seit dem 1. Oktober 2026 |
| Aufenthaltstitel (Fall 2) | 80 € | 2026 |
| EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige (Fall 1) | Antrag innerhalb von 3 Monaten, Antwort in maximal 6 Monaten, 5 Jahre gültig | 2026 |
| CNS-Mitversicherung | Kostenlos | 2026 |
Fall 1: Du bist EU-Bürger, dein Ehepartner ist es nicht
Es gilt das europäische Freizügigkeitsrecht. Für Luxemburger gilt dieselbe Regel.
Wer als Familie zählt: Dein Ehepartner oder eingetragener Partner; deine Kinder (oder die deines Ehepartners) unter 21 Jahren oder älter, wenn sie von dir finanziell abhängig sind; deine Eltern oder Schwiegereltern, wenn sie von dir abhängig sind; dein nicht eingetragener Partner, wenn die Beziehung dauerhaft ist (mindestens 1 Jahr Zusammenleben oder ein gemeinsames Kind). «Finanziell abhängig» wird durch regelmäßige Überweisungen an die Person nachgewiesen.
Der Ablauf: Dein Ehepartner reist mit seinem Reisepass ein. Unterliegt sein Land der Visumpflicht, beantragt er das Visum bei der Botschaft kostenlos. Innerhalb von 3 Monaten füllt er bei der Gemeinde den Antrag auf Aufenthaltskarte (ouvre dans un nouvel onglet) aus. Die Empfangsbestätigung gilt für maximal 6 Monate als Aufenthaltskarte. Die Karte ist 5 Jahre gültig. Dein Ehepartner kann sofort arbeiten.
Ehe, PACS oder freie Gemeinschaft haben nicht dieselben Wirkungen: Siehe Ehe, PACS oder Konkubinat.
Fall 2: Du kommst selbst aus einem Nicht-EU-Land
Wer als Familie zählt: Dein Ehepartner oder eingetragener Partner über 18 Jahre und deine ledigen Kinder unter 18 Jahren (oder die deines Ehepartners). Deine Eltern kommen nicht automatisch nach: Der Minister kann sie nach 12 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt deinerseits zulassen, wenn sie von dir abhängig sind und in ihrem Land keine familiäre Unterstützung mehr haben.
Die Voraussetzungen:
- Stabile Einkünfte, verglichen mit dem unqualifizierten Mindestlohn (SSM). Die Einkünfte deines Ehepartners zählen ebenfalls.
- Eine angemessene Unterkunft, wie sie für eine Familie deiner Größe in deiner Gemeinde üblich ist. Siehe unseren Ratgeber zum Thema Unterkunft finden.
- Eine Krankenversicherung: Schengen-Reisekrankenversicherung für das Visum, danach die CNS.
- Eine ernsthafte Perspektive auf einen langfristigen Aufenthalt in Luxemburg. Diese Bedingung gilt nicht, wenn du eine Blaue Karte EU hast. In diesem Fall gilt: Wenn deine Familie ihren Antrag gleichzeitig mit dir einreicht, erhält sie ihre Genehmigung gleichzeitig mit deiner Karte; wenn sie später nachkommt, trifft die Antwort innerhalb von 90 Tagen ein.
Du bist Flüchtling oder hast internationalen Schutz? Wenn du die Familienzusammenführung innerhalb von 6 Monaten nach der Zuerkennung deines Status beantragst, gelten die Bedingungen zu Einkommen und Unterkunft nicht.
Was sich am 1. Oktober 2026 geändert hat: Früher benötigte man eine Aufenthaltserlaubnis der Generaldirektion für Einwanderung (DGIM). Nun beantragt deine Familie ein Visum D bei der Botschaft. Dieses Visum ermöglicht ihr auch, im Schengen-Raum zu reisen, bevor sie den Aufenthaltstitel erhält.
Der Titel «Familienangehöriger» gewährt Zugang zum Arbeitsmarkt. Dein Ehepartner kann sich eine Arbeit suchen und seinen Abschluss anerkennen lassen.
Für deinen eigenen Aufenthaltstitel lies unseren Ratgeber Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis außerhalb der EU.
Ein Beispiel: Arjun holt seine Frau und seine Tochter nach
Arjun, 34 Jahre alt, indischer Ingenieur, arbeitet seit Mai 2026 mit einer Blauen Karte EU in Luxemburg-Stadt. Er verdient 72.000 € brutto pro Jahr (die Schwelle für die Blaue Karte liegt 2026 bei 65.652 €). Seine Frau Priya, 31 Jahre alt, und seine Tochter Anaya, 5 Jahre alt, sind in Bangalore.
- Einkommen: 72.000 € ÷ 12 = 6.000 € brutto pro Monat, mehr als das Doppelte des SSM (2.771,33 €). Das passt.
- Wohnung: Eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern in Strassen. Der Mietvertrag gibt die Fläche an, nennt aber nur Arjun: Er legt die schriftliche Zustimmung des Vermieters bei.
- Visum: Priya reicht die beiden Anträge für das Visum D im VFS Global Center ein, dem Dienstleister der luxemburgischen Botschaft in Indien: 50 € Visagebühr pro Antrag zzgl. VFS-Servicegebühren. Die Urkunden sind auf Englisch: keine Übersetzung nötig.
- Ankunft: Gemeinde Strassen innerhalb von 3 Tagen, medizinische Untersuchung, dann Antrag auf Aufenthaltstitel.
- Kosten in Luxemburg: 2 × 80 € = 160 €, zuzüglich Arzt, Reiseversicherung und Visagebühren.
- Danach: kostenlose CNS-Mitversicherung, und Priya bekommt ihre Behandlungskosten erstattet genau wie Arjun.
Wenn Arjun noch nicht abgereist wäre, hätte seine Familie das Visum zeitgleich mit ihm beantragen können: Die schriftliche Zustimmung des Vermieters wird in diesem Fall nicht verlangt. Für die übrigen Nachweise zur Wohnung prüfe auf Guichet.lu, Familienzusammenführung (ouvre dans un nouvel onglet).
Häufige Fehler
- Den falschen Fall wählen. Ein Portugiese, der mit einer Brasilianerin verheiratet ist, muss kein Mindesteinkommen nachweisen: Das ist Fall 1.
- Die alte Prozedur befolgen. Seit dem 1. Oktober 2026 läuft alles über die Botschaft. Ein in Luxemburg gestellter Antrag wird abgelehnt.
- Ein Mietvertrag ohne Flächenangabe. Die Akte ist unvollständig und wird zurückgeschickt.
- Nicht übersetzte Urkunden. Eine Urkunde auf Hindi oder Portugiesisch ohne beglaubigte Übersetzung blockiert alles.
Häufig gestellte Fragen
Für den Ehepartner eines EU-Bürgers: grundsätzlich maximal 6 Monate, mit einer Empfangsbestätigung in der Zwischenzeit. Außerhalb der EU ist noch keine Frist für das Visum D veröffentlicht. Das Einwanderungsgesetz gibt dem Minister höchstens 9 Monate Zeit für eine Entscheidung und 90 Tage für die Familie eines Inhabers einer Blauen Karte.
Außerhalb der EU ist die Referenz der unqualifizierte SSM: 2.771,33 € brutto pro Monat seit dem 1. Juni 2026. Jede Akte wird einzeln geprüft. Für einen EU-Bürger ist kein Schwellenwert festgelegt.
Eine Reiseversicherung, die im gesamten Schengen-Raum für die gesamte Dauer des Visums (6 Monate) gültig ist. Sie deckt Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, medizinischen Rücktransport und Todesfall ab. Nach ihrer Ankunft kann deine Frau kostenlos bei der CNS mitversichert werden.
EU-Bürger: Ja, wenn sie von dir unterhalten wird. Außerhalb der EU: Nach 12 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt, wenn du sie seit mindestens einem Jahr finanziell unterstützt und sie keine weitere Familie hat, die ihr helfen kann. Der Minister entscheidet.

