Luxemburger werden: Voraussetzungen, Test und Unterlagen

Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Das ist etwas für dich, wenn
- Du seit 5 Jahren oder länger in Luxemburg lebst und bei den Parlamentswahlen wählen möchtest.
- Du mit einer luxemburgischen Person verheiratet bist oder Elternteil eines minderjährigen luxemburgischen Kindes bist.
- Du als Kind nach Luxemburg gekommen bist oder hier mindestens 7 Jahre die Schule besucht hast.
- Du seit mehr als 20 Jahren hier lebst und der Sprachtest dich blockiert.
Nicht für dich, wenn du Grenzgänger bist: Die Einbürgerung setzt einen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg voraus. Die Wege ohne Wohnsitz (luxemburgische Vorfahren, Ehe) laufen über die Option, die weiter unten erklärt wird.
Die wichtigsten Zahlen
| Element | Wert | Jahr oder Datum |
|---|---|---|
| Mindestalter (Einbürgerung) | 18 Jahre | Gesetz vom 8. März 2017, in Kraft im Jahr 2026 |
| Rechtmäßiger Wohnsitz | Mindestens 5 Jahre, davon die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung | 2026 |
| Sproochentest (Sprachniveau) | Mündlicher Ausdruck A2, Hörverstehen B1 | 2026 |
| Preis des Sproochentests | 75 €, wird vollständig erstattet, wenn du ihn bestehst | 2026 |
| Kurs „Vivre ensemble“ | 24 Stunden in 3 Modulen oder nur Prüfung, kostenlos | 2026 |
| Kosten des Verfahrens | Kostenlos (ausgenommen Gebühren für deine ausländischen Dokumente) | 2026 |
| Fehlende Unterlagen | 3 Monate Zeit, um die Akte zu vervollständigen | 2026 |
| Entscheidung (Einbürgerung) | Beschluss des Justizministers innerhalb von 8 Monaten | 2026 |
| Entscheidung (Option) | Staatsangehörigkeit 4 Monate nach Eingang der Akte beim Ministerium erworben, außer bei Einspruch | 2026 |
| Doppelte Staatsbürgerschaft | Von Luxemburg zugelassen | Seit dem 1. Januar 2009 |
Die Niveaus A2 und B1 stammen aus dem GER, dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: A2 bedeutet, ein einfaches Alltagsgespräch führen zu können; B1 bedeutet, das Wesentliche einer Radiosendung oder einer Diskussion zu verstehen.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung
Die Einbürgerung ist der Standardweg, der jedem volljährigen Ausländer offensteht. Guichet.lu, das offizielle Portal für Behördengänge, legt vier Bedingungen fest.
1. Der Wohnsitz. Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz in Luxemburg, das heißt bei deiner Gemeinde gemeldet und mit ordnungsgemäßem Aufenthaltsstatus. Das letzte Jahr vor deinem Antrag muss ununterbrochen sein: In diesen 12 Monaten darfst du nicht ins Ausland umziehen.
2. Die Sprache. Du legst das Zertifikat über das Bestehen des Sproochentests vor, der vom Institut national des langues Luxembourg (INLL) organisiert wird. Zwei Prüfungen: ein Gespräch mit der Beschreibung eines Bildes (A2), danach drei Hörverstehenstexte mit einem Multiple-Choice-Fragebogen (B1). Du hast bestanden, wenn du die Hälfte der Punkte im mündlichen Teil erreichst. Andernfalls kann der Durchschnitt beider Prüfungen das Ergebnis ausgleichen.
3. Der Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“. 24 Stunden: Grundrechte (6 Std.), staatliche und kommunale Institutionen (12 Std.), Geschichte und europäische Integration (6 Std.). Du kannst auch direkt die Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen ablegen. Die Anmeldung erfolgt online, ist kostenlos und verbindlich.
4. Die Unbescholtenheit. Dein Antrag wird abgelehnt, wenn du gelogen oder wichtige Tatsachen verschwiegen hast. Dies gilt auch bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr ohne Bewährung oder zu 24 Monaten auf Bewährung, wenn die Strafe vor weniger als 15 Jahren verbüßt wurde.
Ein gesundheitlicher Grund hindert dich daran, die Sprache zu lernen oder am Kurs teilzunehmen? Du kannst beim Justizminister eine Befreiung beantragen, zusammen mit dem Attest eines Facharztes.
Die Option: Ein schnellerer Weg für manche
Die Option ist eine Erklärung, kein Antrag: Wenn das Ministerium nicht widerspricht, wirst du 4 Monate nach Eingang deiner Akte Luxemburger. Guichet.lu führt 10 Fälle auf. Die häufigsten:
| Deine Situation | Hauptbedingung | Sprachtest und „Vivre ensemble“ |
|---|---|---|
| Luxemburgischer Elternteil oder Großelternteil | Luxemburger Vorfahre, der dir die Staatsangehörigkeit nicht vererbt hat | Nicht erforderlich |
| Verheiratet mit einem Luxemburger / einer Luxemburgerin | Wenn du im Ausland wohnst, 3 Jahre Ehe | Ja, beides |
| Elternteil eines minderjährigen luxemburgischen Kindes | 5 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz | Ja, beides |
| Vor dem 18. Lebensjahr nach Luxemburg gezogen | 5 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz | Ja, beides |
| In Luxemburg geboren | Ab 12 Jahren, 5 Jahre Wohnsitz unmittelbar vor der Erklärung; geboren seit 1. Juli 2013: ein Elternteil mit rechtmäßigem Wohnsitz 12 Monate vor deiner Geburt | Nicht erforderlich |
| 7 Jahre Schule in Luxemburg | 12 Monate Wohnsitz unmittelbar vor der Erklärung | Nicht erforderlich |
| 20 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz | Letztes Jahr ununterbrochen | 24-stündiger Luxemburgischkurs statt Sprachtest |
Der Weg über die 20 Jahre ist der am wenigsten bekannte: kein Sproochentest, kein „Vivre ensemble“, nur 24 Stunden Einführungskurs bei einer zugelassenen Einrichtung. Der Preis dieses Kurses variiert je nach Anbieter.
Du bist Flüchtling, staatenlos oder hast subsidiären Schutz? Für die Option gelten dieselben Bedingungen wie für die Einbürgerung (5 Jahre, Sproochentest, „Vivre ensemble“), aber die Zeit zwischen deinem Antrag (auf Asyl oder Anerkennung als Staatenloser) und der Zuerkennung des Status zählt als rechtmäßiger Wohnsitz.
Ehe und PACS haben nicht dieselben Auswirkungen: Nur die Ehe eröffnet diesen Optionsfall.
Wenn du die luxemburgische Staatsangehörigkeit verloren hast, gibt es ein drittes Verfahren, die Wiedereinsetzung (recouvrement), die eine eigene Seite auf Guichet.lu hat.
Deine To-Do-Liste in 6 Schritten
Praktisches Merkblatt · trigger.lu
Luxemburger werden: Voraussetzungen, Test und Unterlagen
- Kosten
- 75 €, werden zurückerstattet, wenn du bestehst
- Wo
- Online-Anmeldung auf MyINL, dem Portal des INLL
Details
Behalte deinen Zahlungsbeleg: Du benötigst ihn für die Rückerstattung.
- Kosten
- kostenlos
- Format
- 24 Stunden Kurs in 3 Modulen oder nur die Prüfung
Details
Die Online-Anmeldung ist verbindlich: Wenn du verhindert bist, kannst du dich erst nach dem verpassten Termin erneut anmelden. Wenn du den Staatsbürgerkundeunterricht des Aufnahme- und Integrationsvertrags absolviert hast, kann dir das Modul Geschichte erlassen werden.
- Übersetzung
- vereidigt, wenn das Dokument nicht auf FR, DE, EN oder LB ist
Details
- Ausländische Strafregisterauszüge: weniger als 6 Monate alt in Luxemburg-Stadt
- Apostille oder Legalisation: für deinen konkreten Fall auf Guichet.lu, Einbürgerung (ouvre dans un nouvel onglet) oder bei deiner Gemeinde nachfragen
- Du benötigst: vollständige Kopie deiner Geburtsurkunde; Kopie deines gültigen Reisepasses; ausgefüllte, datierte und unterschriebene biografische Notiz; Strafregisterauszug aus jedem Land deiner Staatsangehörigkeit; Auszug aus jedem Land, in dem du in den letzten 15 Jahren als Erwachsener gelebt hast; Zertifikat des Sproochentest; Zertifikat « Vivre ensemble » Füge die Geburtsurkunden und Reisepässe deiner minderjährigen Kinder hinzu. Der luxemburgische Strafregisterauszug wird direkt vom Ministerium angefordert.
- Wo
- Standesbeamter deiner Wohngemeinde
- Wer
- du persönlich, ohne Vollmacht
- Fehlendes Dokument
- 3 Monate Zeit zur Nachreichung
Details
Ohne das fehlende Dokument innerhalb von 3 Monaten wird dein Antrag nicht geprüft.
- Frist
- maximal 8 Monate per Erlass
- Antwort
- in der Regel per Post
- Ablehnung
- 3 Monate Zeit, um über einen Anwalt das Verwaltungsgericht anzurufen
Details
Du bist ab dem Datum des Erlasses Luxemburger, und deine minderjährigen Kinder werden es mit dir.
- Wann
- nach der Einreichung bei der Gemeinde
- Wer
- das Justizministerium
- Du benötigst
- Zahlungsnachweis
- Bestehenszertifikat
Details
Deine vor der Einreichung absolvierten Luxemburgischkurse werden ebenfalls bis zu 750 € zurückerstattet, wenn sie vom INLL organisiert oder vom Bildungsministerium anerkannt sind.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir Julia, 31 Jahre alt, Deutsche. Sie zieht am 1. März 2021 nach Bertrange und meldet sich noch in derselben Woche bei ihrer Gemeinde an, wie es bei jedem Umzug nach Luxemburg vorgesehen ist.
- Wohnsitz: Ihre 5 Jahre sind am 1. März 2026 erreicht. Sie hat das Land 2025-2026 nicht verlassen, das letzte Jahr war also ununterbrochen.
- Sprache: Sie besucht Abendkurse und legt im November 2025 den Sproochentest ab. Kosten: 75 €.
- Vivre ensemble: Sie entscheidet sich im Januar 2026 für den kostenlosen 24-Stunden-Kurs.
- Dokumente: Geburtsurkunde, Reisepass, biografische Notiz, deutscher Strafregisterauszug. Sie hat nur in Deutschland und Luxemburg gelebt: Ein einziger ausländischer Auszug reicht aus.
- Einreichung: am 10. März 2026 bei der Gemeinde Bertrange.
- Entscheidung: spätestens am 10. November 2026, also 8 Monate später.
Gesamtkosten auf luxemburgischer Seite: 75 €, die sich Julia zurückerstatten lässt, da sie bestanden hat. Ihre Abendkurse können ebenfalls bis zu 750 € erstattet werden, sofern sie vom INLL organisiert oder anerkannt sind. Es verbleiben ihre deutschen Kosten (Strafregisterauszug, Geburtsurkunde).
Und ihre deutsche Staatsangehörigkeit? Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland seinen Staatsbürgern den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, ohne die eigene zu verlieren. Julia wird somit deutsch-luxemburgisch. Anschließend kann sie einen luxemburgischen Personalausweis und Reisepass beantragen, was für Reisen außerhalb Europas nützlich ist.
Und deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit?
Luxemburg erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 2009: Es verlangt nicht von dir, auf deine bisherige zu verzichten. Aber das Gesetz deines Herkunftslandes entscheidet, ob du sie behalten kannst. Manche Länder entziehen ihre Staatsangehörigkeit jedem, der freiwillig eine andere annimmt.
Befrage dazu das Konsulat oder die Botschaft deines Landes, bevor du deine Akte einreichst.
Häufige Fehler
- Die 5 Jahre ab dem tatsächlichen Einzug zählen: Es zählt der rechtmäßige Wohnsitz, also deine Anmeldung bei der Gemeinde. Ein paar nicht gemeldete Monate können deinen Antrag verzögern.
- Im Jahr vor der Antragstellung ins Ausland ziehen: Das letzte Jahr muss ununterbrochen sein, sonst beginnt die Frist von neuem.
- Ein Land beim Strafregisterauszug vergessen: Es werden Auszüge aus allen Ländern verlangt, deren Staatsangehörigkeit du besitzt oder in denen du in den letzten 15 Jahren als Volljähriger gewohnt hast. Vergisst du ein Land, bleibt deine Akte unvollständig.
- Ein Dokument auf Portugiesisch, Italienisch oder Spanisch nicht übersetzen lassen: Es wird ohne beglaubigte Übersetzung nicht akzeptiert.
- Den Sproochentest machen, obwohl du schon seit 20 Jahren hier lebst: Die Option mit dem 24-stündigen Kurs reicht völlig aus.
Häufig gestellte Fragen
5 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz für die Einbürgerung, davon das letzte Jahr ununterbrochen. Bei bestimmten Optionen reicht weniger, zum Beispiel 12 Monate Wohnsitz nach 7 Jahren Schulbesuch in Luxemburg.
Das Verfahren selbst ist kostenlos. Du zahlst für den Sproochentest (75 €, die erstattet werden, wenn du bestehst), deine ausländischen Dokumente und deren Übersetzungen. Der Kurs „Vivre ensemble“ ist kostenlos.
Ja, seit dem 1. Januar 2009. Aber dein Herkunftsland könnte dir deine bisherige Staatsangehörigkeit entziehen: Erkundige dich vor der Antragstellung bei dessen Konsulat.
Für die Einbürgerung ja, außer bei einer medizinischen Befreiung. Für die Option nach 20 Jahren Wohnsitz ist er nicht erforderlich; hier reichen 24 Stunden Kurs aus.
Nicht durch Einbürgerung, da diese einen Wohnsitz in Luxemburg voraussetzt. Nur das Optionsverfahren kann unter Umständen ohne Wohnsitz möglich sein, etwa bei einem luxemburgischen Vorfahren oder nach 3 Jahren Ehe mit einer luxemburgischen Person.
Ja, deine minderjährigen Kinder werden ebenfalls Luxemburger, wenn du die Staatsangehörigkeit erwirbst. Füge einfach ihre Geburtsurkunden und Reisepässe deiner Akte bei.

