Arbeitsunfähigkeit in Luxemburg: was passiert, wenn du nicht mehr arbeiten kannst?

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Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Die ersten 77 Tage: dein Arbeitgeber zahlt
Bei Krankschreibung in Luxemburg ist dein Arbeitgeber verpflichtet, 100 % deines Gehalts für die ersten 77 Tage der Arbeitsunfähigkeit über einen Bezugszeitraum von 18 Monaten aufrechtzuerhalten. Das nennt man Lohnfortzahlung.
Während dieser Zeit musst du bestimmte Pflichten einhalten: dein ärztliches Attest fristgerecht einreichen, die erlaubten Ausgangszeiten respektieren und dich eventuellen CMSS-Kontrollen unterziehen.
Am 77. Tag ist Schluss. Dein Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, dich zu bezahlen. Die CNS übernimmt.
Das Krankengeld der CNS
Ab dem 78. Tag zahlt dir die Caisse nationale de santé (CNS) ein Krankengeld. Der Betrag entspricht im Wesentlichen deinem Bruttogehalt, gedeckelt auf das 5-fache des sozialen Mindestlohns.
Dieses Krankengeld wird für maximal 78 Wochen über einen Bezugszeitraum von 104 Wochen gezahlt. Zählt man die 77 Tage Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dazu, sind das insgesamt etwa 18 Monate Absicherung seit Beginn deiner Krankschreibung.
Während der gesamten Zeit begleitet das CMSS (Contrôle médical de la sécurité sociale) deinen Fall. Es entscheidet, ob du arbeitsfähig bist, eine Umschulung brauchst oder eine Invaliditätspension bekommst.
Parallel dazu werden deine Gesundheitskosten erstattet von der CNS.
Was am Ende der Zahlung passiert
Wenn das Krankengeld ausläuft, gibt das CMSS eine Stellungnahme ab. Mehrere Szenarien sind möglich.
Szenario 1: du bist arbeitsfähig
Das CMSS erklärt dich für arbeitsfähig. Du kehrst an deinen Arbeitsplatz zurück. Hat dein Arbeitgeber zwischenzeitlich deinen Vertrag gekündigt (möglich nach 26 aufeinanderfolgenden Abwesenheitswochen), musst du eine neue Stelle suchen.
Szenario 2: berufliche Umschulung
Das CMSS stellt fest, dass du deinen letzten Posten nicht mehr ausüben kannst, aber in einer anderen, deinen Fähigkeiten angepassten Rolle arbeiten könntest. Das ist die berufliche Umschulung.
Es gibt zwei Arten:
Interne Umschulung: dein Arbeitgeber bietet dir eine andere Position im Unternehmen an, angepasst an deine medizinische Situation.
Externe Wiedereingliederung: Du wirst über die Agence pour le développement de l’emploi (ADEM) auf eine andere Beschäftigung ausgerichtet.
Wenn dein Gesundheitszustand stabil ist, deine Arbeitsfähigkeit jedoch nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit weiterhin eingeschränkt bleibt, kannst du während dieser Übergangsphase eine Warterente erhalten, die von der Association d’assurance accident (AAA) gezahlt wird.
Diese entspricht 85 % deines beitragspflichtigen Einkommens der letzten 12 Monate.
Szenario 3: Invaliditätspension
Stellt das CMSS fest, dass du keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kannst, die deinen Kräften und Fähigkeiten entspricht, kannst du bei der CNAP (ouvre dans un nouvel onglet) eine Invaliditätspension beantragen.
Siehe auch : Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg: der Leitfaden für die richtige Wahl
Eine Kündigung kann folgen: kenn deine Rechte im Arbeitsrecht.
Die Invaliditätspension: Bedingungen und Höhe
Bedingungen
Um Anspruch auf eine Invaliditätspension zu haben, musst du diese Kriterien erfüllen:
Du bist unter 65 Jahren. Das CMSS hat deine Invalidität festgestellt. Du hast mindestens 12 Monate Pflichtversicherung in den 3 Jahren vor dem Invaliditätsdatum beigetragen. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Invalidität auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Du musst zudem auf jede berufliche Tätigkeit verzichten, die mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns einbringt.
Höhe
Die Invaliditätspension wird auf Basis deiner Beitragsjahre und Einkommen berechnet. Sie umfasst pauschale Zuschläge (basierend auf der Versicherungsdauer, maximal 40 Jahre) und proportionale Zuschläge (basierend auf dem Karriereeinkommen).
Ein spezieller Pauschalzuschlag verlängert deine Karriere fiktiv bis 65, damit du nicht dafür bestraft wirst, aus gesundheitlichen Gründen aufgehört zu haben.
Hast du mindestens 480 Monate (40 Jahre) beigetragen, liegt die Mindestpension bei etwa 90 % des sozialen Mindestlohns, also rund 1.780 € brutto pro Monat (Richtwert).
Konkret: Hattest du ein komfortables Gehalt, deckt die Invaliditätspension nur einen Bruchteil deines Einkommens ab. Genau hier kann eine private Verdienstausfallversicherung einen echten Unterschied machen.
Mit 65 Jahren wird die Invaliditätspension automatisch in eine Alterspensioun umgewandelt.
Die Verdienstausfallversicherung: das private Sicherheitsnetz
Der gesetzliche Schutz (Lohnfortzahlung + CNS-Krankengeld + eventuell Invaliditätspension) lässt oft eine erhebliche Lücke zwischen deinem früheren Einkommen und dem, was du tatsächlich bekommst.
Eine Verdienstausfallversicherung (auch Arbeitsunfähigkeitsversicherung genannt) ist ein privater Vertrag, der dir ein Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit zahlt. Sie gleicht die Differenz zwischen deiner gesetzlichen Absicherung und deinem üblichen Einkommen aus.
Diese Versicherung ist besonders relevant für Selbständige und Freiberufler, die keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber haben. Aber auch Arbeitnehmer mit hohen Fixkosten (Immobilienkredit, Familie) haben guten Grund, sich damit zu befassen.
Die Prämien einer Verdienstausfallversicherung sind in der Regel im Rahmen von Artikel 111 L.I.R. steuerlich absetzbar, ebenso wie die Prämien einer Zusatzkrankenversicherung.
Ein Versicherungsberater kann dir helfen, das richtige Absicherungsniveau je nach deiner persönlichen Situation zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen
Dein Arbeitgeber hält 100 % deines Gehalts für die ersten 77 Tage der Arbeitsunfähigkeit über einen Bezugszeitraum von 18 Monaten aufrecht. Danach übernimmt die CNS.
In Luxemburg darf dein Arbeitgeber dich in den ersten 26 Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit nicht kündigen. Danach ist eine Kündigung möglich, muss aber auf realen und ernsthaften Gründen basieren. Dein Anspruch auf CNS-Krankengeld bleibt auch bei Kündigung bestehen.
Invalidität ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff: du kannst deinen Beruf oder eine andere deinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben. Der Status als behinderter Arbeitnehmer setzt eine Verringerung deiner Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 % und einen stabilen medizinischen Zustand voraus. Beides schließt sich nicht gegenseitig aus.
Ja, wenn du die Wartezeit erfüllst (12 Beitragsmonate in den letzten 3 Jahren) und deine letzte Zugehörigkeit in Luxemburg war. Hast du in mehreren Ländern gearbeitet, beurteilt jedes Land deine Situation nach seiner eigenen Gesetzgebung. In anderen EU-Ländern geleistete Beitragszeiten können berücksichtigt werden.
Nein, sie ist freiwillig. Aber sie kann sich als sehr nützlich erweisen, besonders wenn du hohe Fixkosten hast oder selbständig bist.

