Wie du dir deine Gesundheitskosten in Luxemburg erstatten lässt

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Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Wie die CNS konkret funktioniert
Die Caisse nationale de santé ist die öffentliche Einrichtung, die die Kranken- und Mutterschaftsversicherung in Luxemburg verwaltet. Sobald du im Großherzogtum arbeitest, bist du automatisch über die Beiträge versichert, die dein Arbeitgeber über das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) von deinem Gehalt abzieht. Dein Ehepartner und deine Kinder können ohne Zusatzbeitrag mitversichert werden.
Die Erstattungssätze hängen von der Art der Behandlung und dem Alter des Patienten ab. Im Jahr 2026 gelten folgende Richtwerte: Arztbesuche (Praxis) 88 % für Erwachsene und 100 % für unter 18-Jährige, verschreibungspflichtige Medikamente zwischen 40 %, 80 % und 100 % je nach Einstufung, Psychotherapie (auf Verschreibung) 70 % für Erwachsene und 100 % für unter 18-Jährige, Krankenhausaufenthalt mit nahezu vollständiger Deckung ohne Einzelzimmer.
Wichtig: Diese Sätze gelten für den offiziellen Tarif der CNS-Nomenklatur, nicht für den Gesamtbetrag. Manche Ärzte berechnen einen Zuschlag für "persönliche Bequemlichkeit" (Codes CP1 bis CP7). Diese Überschreitungen werden niemals von der CNS erstattet.
Konkret: Für eine allgemeinmedizinische Konsultation (Code C1) beträgt der CNS-Tarif 59,50 € (2025). Die CNS erstattet 88 %, also 52,36 €. Deine Eigenbeteiligung beträgt 7,14 €.
Um den genauen Tarif nachzuschlagen, stellt die CNS ein Suchtool nach Code (ouvre dans un nouvel onglet) auf ihrer Website bereit.
Die 3 Wege zur Erstattung
Das luxemburgische System befindet sich mitten in der digitalen Transformation. Heute hast du drei Möglichkeiten.
PID: Du zahlst nur deinen Anteil
Das Paiement immédiat direct ist die große Neuerung. Wenn du einen PID-ausgestatteten Arzt besuchst, zahlst du nur deine Eigenbeteiligung (12 %). Die CNS überweist ihren Anteil direkt an den Arzt per Sofortüberweisung, in Sekunden.
Das PID wurde im September 2023 als Pilotprojekt gestartet und ab März 2024 auf alle Ärzte und Zahnärzte ausgeweitet. Im September 2025 machte es bereits etwa 70 % der medizinischen Leistungen aus, mit über 1.300 Ärzten pro Woche (Quelle: CNS, März 2026).
Frag einfach deinen Arzt, ob er PID anbietet.
Digitale Erstattung über GesondheetsApp
Wenn dein Arzt kein PID anbietet, kann er dein Honorarprotokoll trotzdem digital übermitteln. Du findest die Rechnung in der GesondheetsApp (ouvre dans un nouvel onglet) auf deinem Smartphone. Ein Klick auf "Senden" und dein Antrag geht an die CNS. Rechne mit 1 bis 2 Wochen.
Klassische Erstattung per Post
Du bezahlst deine Rechnung beim Arzt, erhältst das quittierte Honorarprotokoll, fügst einen Zahlungsnachweis bei und schickst alles an: CNS - Service Remboursements - L-2980 Luxembourg. Kein Porto nötig aus Luxemburg.
Bearbeitungszeit: 1 Woche für einfache Rechnungen, 2 bis 4 Wochen Standard, bis zu 8 Wochen für komplexe Fälle.
Für eine sofortige Erstattung: CNS-Agentur (ouvre dans un nouvel onglet) (Termin über MyGuichet.lu, mindestens 100 €, Rechnungen höchstens 15 Tage alt).
Du hast 2 Jahre ab Zahlung für deinen Erstattungsantrag.
Siehe auch : Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg: der Leitfaden für die richtige Wahl
Ergänzende CNS-Erstattung: das Sicherheitsnetz, das man vergisst
Wenn deine kumulierten Eigenbeteiligungen in einem Kalenderjahr 2,5 % deines jährlichen beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres übersteigen, kannst du dir den Überschuss von der CNS erstatten lassen (Artikel 154bis).
Für 2025 liegt die Mindestschwelle bei 509,68 €. Antrag online auf der CNS-Website (ouvre dans un nouvel onglet), ab 1. Mai, spätestens Ende des zweiten Folgejahres.
Besonders nützlich nach einem Jahr mit vielen Behandlungen. Familienangehörige zählen mit.
Zusatzkrankenversicherung: für den Rest
Die CNS bietet eine solide Grundversorgung, aber es bleibt immer ein Eigenanteil. Die Zusatzkrankenversicherung deckt die Eigenbeteiligung (12 %), Honorarüberschreitungen, Zahnprothesen, Kieferorthopädie, Optik, alternative Medizin, Einzelzimmer.
Beispiel: PID-Konsultation, Tarif 59,50 €, du zahlst 7,14 €, Zusatzversicherung erstattet 7,14 €. Null Eigenkosten.
Steuerlich: Beiträge absetzbar nach Artikel 111 LIR, bis zu 672 € pro Person im steuerlichen Haushalt (Kinder eingeschlossen). Plafond geteilt mit Haftpflicht, Leben, Tod und Konsumentenkreditzinsen (Daten 2026).
Behandlung im Ausland
Bei Krankheit in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz berechtigt dich deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zur Versorgung nach lokalen Regeln. Beantrage sie auf der CNS-Website (ouvre dans un nouvel onglet) oder via MyGuichet.lu.
Die EHIC deckt nur "medizinisch notwendige" Behandlungen. Für geplante Behandlungen brauchst du eventuell eine Vorabgenehmigung (Formular S2).
Außerhalb der EU/des EWR ist die Deckung stark eingeschränkt. Erstattungsfrist: mindestens 6 bis 8 Wochen.
Grenzgänger können sich grundsätzlich in ihrem Wohnsitzland oder in Luxemburg behandeln lassen.
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Häufig gestellte Fragen
Mit PID: sofort. Digital oder Post: 1 bis 8 Wochen.
Ein System, bei dem du nur deine Eigenbeteiligung beim Arzt zahlst. Die CNS überweist per Sofortüberweisung. Seit 2024 die häufigste Methode in Luxemburg.
Ja, nach Artikel 111 LIR, bis zu 672 € pro Person und Jahr (Daten 2026). Steuererklärung (Modell 100) mit Bescheinigung des Versicherers.
Ergänzende CNS-Erstattung prüfen. Schwelle: 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens (Minimum 509,68 € für 2025). Online-Formular (ouvre dans un nouvel onglet).
Behandlung in Luxemburg oder im Wohnsitzland. Lokale Kasse für Heimatland-Behandlung. PID funktioniert genauso wie für Einwohner.

