Arbeitsrecht in Luxemburg: was du wissen musst, bevor du anfängst

Du hast gerade einen Job in Luxemburg bekommen, und zwischen dem Vertrag, der Probezeit und den Kündigungsfristen fragst du dich, worauf du dich einlässt? Das luxemburgische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer ziemlich gut, aber du musst die Spielregeln erst kennen. Verträge, Urlaub, Überstunden, Kündigung: Wir erklären dir alles Wichtige, ohne Fachchinesisch und ohne dich im Arbeitsgesetzbuch zu ertränken.
Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Arbeitsverträge in Luxemburg
CDI, CDD und Zeitarbeit: Was ist der Unterschied?
Der CDI (contrat à durée indéterminée) ist der Standardvertrag im Großherzogtum. Kein Enddatum, echte Stabilität für Mietverträge oder Kredite. Diese Vertragsform muss dein Arbeitgeber nutzen, wenn er einen dauerhaften Bedarf decken will.
Der CDD (contrat à durée déterminée) ist für punktuelle Bedarfe vorgesehen: Vertretung eines kranken Kollegen, saisonale Spitzen, zeitlich begrenztes Projekt. Er kann maximal 2 Mal verlängert werden und darf insgesamt 24 Monate nicht überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, wird der CDD automatisch in einen CDI umgewandelt.
Zeitarbeit ist eine Dreiecksbeziehung. Du unterschreibst bei einer Zeitarbeitsfirma, die dich in ein Kundenunternehmen schickt. Die Agentur zahlt dein Gehalt, du arbeitest aber in den Räumen des Kunden. Ein Einsatz darf 12 Monate nicht überschreiten, Verlängerung inbegriffen.
Was dein Vertrag enthalten muss
Ein Arbeitsvertrag in Luxemburg wird nicht auf der Serviette geschrieben. Seit dem Gesetz über transparente Arbeitsbedingungen (ouvre dans un nouvel onglet) muss dein Arbeitgeber dir spätestens am ersten Arbeitstag ein schriftliches Dokument aushändigen. Es muss mindestens enthalten: die Identität beider Parteien, das Anfangsdatum, den Arbeitsort, deine Funktion, die Arbeitszeit, das Bruttogehalt (mit dem geltenden Index), den Urlaubsanspruch, die Kündigungsfristen und, falls vorhanden, die Probezeit.
Fehlt eine Pflichtangabe, kannst du eine schriftliche Berichtigung verlangen. Weigert sich dein Arbeitgeber, darfst du den Vertrag innerhalb der ersten 30 Tage sogar fristlos kündigen.
Probezeit: Dauer, Stufen und Beendigung
Eine Probezeit ist in Luxemburg nicht verpflichtend, muss aber, wenn vereinbart, schriftlich im Vertrag stehen. Die Dauer hängt von deinem Profil ab:
| Profil | Maximale Probezeit |
|---|---|
| Unter DAP-Niveau (ungelernt) | 3 Monate |
| DAP-Niveau oder höher (qualifiziert) | 6 Monate |
| Bruttogehalt ≥ ca. 5.062 € / Monat (Index 944,43) | 12 Monate |
Während der ersten 2 Wochen kann keine Seite einseitig kündigen (außer bei grobem Fehlverhalten). Danach kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist kündigen, die sich nach der vereinbarten Probezeitdauer richtet: 4 Tage pro Probemonat, mindestens 15 Tage, maximal 1 Monat. Die Kündigungsfrist muss zwingend vor dem Ende der Probezeit ablaufen – sonst gilt der Vertrag als endgültig.
Bei Krankheit während der Probezeit wird sie um die Fehlzeit verlängert, maximal um 1 Monat. Eine schwangere Arbeitnehmerin, die ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegt, ist während der gesamten gesetzlichen Schutzfrist vor Kündigung geschützt.
Mehr Infos auf der ITM-Webseite (ouvre dans un nouvel onglet).
Arbeitszeit, Urlaub und Feiertage
40 Stunden pro Woche: die Grundregel
In Luxemburg beträgt die gesetzliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche für Vollzeitbeschäftigte. Das ist die Norm, aber dein Vertrag oder Tarifvertrag kann flexible Regelungen vorsehen (Gleitzeit, Referenzperioden, Arbeitszeitplan).
Überstunden: Zuschlag und Steuerbefreiung
Jede Stunde über 40 Wochenstunden hinaus ist eine Überstunde. Die maximale Arbeitszeit darf 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden werden entweder durch Freizeit oder durch einen Gehaltszuschlag von 40 % ausgeglichen, nach Wahl des Arbeitgebers. Und die gute Nachricht: Bezahlte Überstunden sind steuerfrei und teilweise von Sozialabgaben befreit. Leitende Angestellte haben allerdings keinen Anspruch darauf.
26 Urlaubstage + 11 Feiertage
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 26 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr, unabhängig vom Vertragstyp (CDI, CDD, Teilzeit). Bei Teilzeit wird stundenweise anteilig gerechnet. Der Urlaubsanspruch kann nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit beim selben Arbeitgeber genutzt werden.
Zu diesen 26 Tagen kommen 11 gesetzliche Feiertage: Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, 9. Mai (Europatag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (23. Juni), Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stephanstag. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, bekommst du einen zusätzlichen freien Tag.
Alle Details auf Guichet.lu (ouvre dans un nouvel onglet).
Sonderurlaub
Neben dem Jahresurlaub hast du Anspruch auf Sonderurlaub bei bestimmten Lebensereignissen, und das ab deinem ersten Arbeitstag. Einige Beispiele: 10 Tage bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, 6 Tage bei Heirat, 3 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen, 2 Tage bei Umzug (einmal alle 3 Jahre). Es gibt auch einen Urlaub aus familiären Gründen (12 bis 18 Tage pro Kind je nach Alter), wenn dein Kind krank ist.
Bei längerer Abwesenheit: was bei Arbeitsunfähigkeit passiert.
Gehalt und Indexierung
Der SSM (Salaire social minimum) ist die gesetzliche Untergrenze für eine 40-Stunden-Vollzeitwoche:
| Profil | Bruttomonatsbetrag (ITM-Tarif, April 2026) |
|---|---|
| Ungelernter Arbeitnehmer (ab 18) | 2.703,74 € |
| Qualifizierter Arbeitnehmer (ab 18) | 3.244,48 € |
Das qualifizierte Minimum liegt 20 % höher. Um darauf Anspruch zu haben, brauchst du ein anerkanntes Diplom (DAP oder gleichwertig) oder mehrere Jahre nachgewiesener Berufserfahrung. Wir sehen oft Grenzgänger, die zum unqualifizierten Tarif anfangen, nur weil sie ihr ausländisches Diplom nicht haben anerkennen lassen: Das ist ein Weg, den du einschlagen solltest, wenn du denkst, dass du unter Wert bezahlt wirst.
Die Gehaltsindexierung ist ein typisch luxemburgischer Mechanismus, der alle Gehälter und Renten automatisch anpasst, wenn die Lebenshaltungskosten um 2,5 % steigen. Das Statec überwacht den Preisindex, und sobald die Schwelle erreicht ist, wird eine Indextranche ausgelöst. Die letzte fiel im Mai 2025.
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Konkret erscheint alles auf deiner Gehaltsabrechnung.
Homeoffice für Grenzgänger
Wenn du in Luxemburg wohnst, gibt es keine Obergrenze für Homeoffice-Tage (das ist zwischen dir und deinem Arbeitgeber). Aber als Grenzgänger sieht es anders aus: Die erlaubte Anzahl an Tagen hängt von bilateralen Abkommen zwischen Luxemburg und deinem Wohnsitzland ab.
| Wohnsitzland | Erlaubte Homeoffice-Tage pro Jahr |
|---|---|
| Frankreich | 34 Tage |
| Belgien | 34 Tage |
| Deutschland | 34 Tage |
Wenn du diese Grenze überschreitest, wird das Gehalt für die darüber hinaus gearbeiteten Tage in deinem Wohnsitzland versteuert, nicht in Luxemburg. Das kann auch Auswirkungen auf deine Sozialversicherung haben. Kurz gesagt: Behalte den Zähler im Auge.
Wie ein Arbeitsvertrag in Luxemburg endet
Eigenkündigung: Frist nach Betriebszugehörigkeit
Du willst gehen? Das ist dein Recht, aber du musst eine Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben oder persönlicher Übergabe gegen Unterschrift. Die Frist beginnt am 15. des Monats (wenn dein Brief vor dem 15. verschickt wird) oder am 1. des Folgemonats (wenn ab dem 15. verschickt).
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Weniger als 5 Jahre | 1 Monat |
| 5 bis 10 Jahre | 2 Monate |
| Mehr als 10 Jahre | 3 Monate |
Ein CDD kann nicht vor seinem Ende durch eine normale Kündigung beendet werden, es sei denn bei grobem Fehlverhalten des Arbeitgebers oder durch gegenseitiges Einvernehmen.
Kündigung durch den Arbeitgeber: Dauer und Abfindung
Wenn dein Arbeitgeber den CDI beendet, braucht er einen tatsächlichen und ernsthaften Grund (persönlich bedingt oder betriebsbedingt). Die Kündigungsfristen des Arbeitgebers sind länger als die des Arbeitnehmers:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Weniger als 5 Jahre | 2 Monate |
| 5 bis 10 Jahre | 4 Monate |
| Mehr als 10 Jahre | 6 Monate |
Ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit hast du außerdem Anspruch auf eine gesetzliche Abfindung, die nach deinen Dienstjahren berechnet wird. Während der Kündigungsfrist bekommst du 2 halbe Tage pro Woche bezahlt, um eine neue Stelle zu suchen.
Du kannst die Gründe deiner Kündigung per Einschreiben innerhalb von 1 Monat nach der Mitteilung anfordern. Dein Arbeitgeber hat dann 1 Monat Zeit, dir präzise zu antworten. Tut er das nicht oder halten die Gründe nicht stand, kann die Kündigung vom Arbeitsgericht als missbräuchlich erklärt werden.
Alle Infos auf Guichet.lu (ouvre dans un nouvel onglet).
Fristlose Kündigung wegen grober Verfehlung
Das ist das schwerste Verfahren. Dein Arbeitgeber ist der Meinung, dass du etwas begangen hast, das die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sofort unmöglich macht. In diesem Fall: keine Frist, keine Abfindung. Aber das Gesetz regelt dieses Verfahren streng:
- Dein Arbeitgeber muss dir die Kündigung schriftlich mit genauen und detaillierten Gründen mitteilen.
- Er hat maximal 1 Monat ab Kenntnis der Fakten, um zu handeln. Danach verliert er das Recht, die grobe Verfehlung geltend zu machen.
- In Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern ist ein Vorgespräch verpflichtend.
Wenn du die Kündigung für ungerechtfertigt hältst, kannst du das Arbeitsgericht (ouvre dans un nouvel onglet) anrufen. Ein Arbeitgeber, der dieses Verfahren missbraucht, muss mit erheblichen finanziellen Sanktionen rechnen.
Aufhebungsvertrag
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch einvernehmlich trennen. Es besteht keine Pflicht, dies schriftlich festzuhalten, aber es ist dringend empfohlen, um beide Seiten abzusichern. Wichtig: Bei einer einvernehmlichen Beendigung hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gut abwägen, bevor du unterschreibst.
Siehe auch: wie du kündigst: Kündigungsfrist und Rechte.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Die Probezeit ist freiwillig. Sie muss spätestens an deinem ersten Arbeitstag schriftlich im Vertrag vereinbart sein. Steht nichts drin, gilt dein Vertrag ab dem ersten Tag als endgültig.
Ja. Seit dem Gesetz über transparente Arbeitsbedingungen sind Arbeitnehmer frei, mehrere Arbeitsverhältnisse zu haben. Dein Arbeitgeber kann es dir nicht verbieten, es sei denn, die Nebentätigkeit ist direkt konkurrierend oder die Gesamtarbeitszeit überschreitet die gesetzlichen Höchstgrenzen (10 Std./Tag, 48 Std./Woche für alle Tätigkeiten zusammen).
Sprich zuerst mit deinem Vorgesetzten oder den Personalvertretern (délégation du personnel). Reicht das nicht, kannst du dich an die ITM (ouvre dans un nouvel onglet) (Gewerbe- und Grubenaufsicht), eine Gewerkschaft (OGBL, LCGB, ALEBA…) oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Im letzten Schritt entscheidet das Arbeitsgericht.
Nein. Bezahlte Überstunden sind in Luxemburg von der Einkommensteuer befreit. Sie sind aber nocht von Sozialabgaben befreit. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Ländern der Großregion.

