Jobwechsel in Luxemburg: Kündigung, Kündigungsfrist und Rechte

Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Wie man kündigt: die richtige Form
In Luxemburg muss deine Kündigung schriftlich erfolgen. Du hast zwei Möglichkeiten: ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Unterschrift auf einer Kopie als Empfangsbestätigung.
In deinem Schreiben musst du angeben, dass es sich um eine Kündigung mit Frist handelt. Du musst aber nicht erklären, warum du gehst. Das ist dein Recht, Punkt. Eine mündliche Kündigung oder eine unter Druck abgegebene wird in der Regel nicht anerkannt.
Einmal abgeschickt, ist deine Kündigung unwiderruflich. Du kannst sie nicht zurücknehmen, es sei denn, dein Arbeitgeber stimmt zu.
Siehe auch: die Grundlagen des luxemburgischen Arbeitsrechts.
Kündigungsfrist: wie lange du bleiben musst
Die Kündigungsfrist hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab:
- Unter 5 Jahren: 1 Monat Kündigungsfrist
- Zwischen 5 und 10 Jahren: 2 Monate Kündigungsfrist
- Über 10 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
Die Frist beginnt am 15. des Monats (wenn dein Schreiben vor dem 15. abgeschickt wird) oder am 1. des Folgemonats (wenn es ab dem 15. abgeschickt wird). Der Poststempel zählt.
Du kannst keine kürzere Frist durchsetzen als gesetzlich vorgesehen, es sei denn, dein Arbeitgeber stimmt zu. Wenn du ohne Einhaltung der Frist gehst, musst du möglicherweise eine Ausgleichsentschädigung zahlen.
Während der Kündigungsfrist arbeitest du weiterhin normal und wirst bezahlt.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit gelten andere Regeln. In den ersten 2 Wochen kannst du nicht kündigen (außer bei gegenseitigem Einvernehmen oder schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers).
Nach diesen 2 Wochen kannst du mit einer Frist kündigen, die auf der Dauer deiner Probezeit basiert: 4 Tage pro Probemonat, mindestens 15 Tage, höchstens 1 Monat.
Beispiel: Bei einer 6-monatigen Probezeit beträgt die Frist 24 Tage. Wichtig: Die Frist muss innerhalb der Probezeit beginnen und enden.
Bei einem CDD kannst du grundsätzlich nur während der Probezeit kündigen.
Deine Rechte während und nach der Kündigungsfrist
Während der Frist behältst du alle gewohnten Rechte: Gehalt, Vorteile, Sozialversicherung. Bei Krankheit stoppt die Frist nicht. Sie läuft weiter und endet zum geplanten Datum.
Du kannst deinen Resturlaub während der Kündigungsfrist nehmen, musst aber den Antrag stellen. Nicht genommener Urlaub wird als Ausgleichsentschädigung mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.
Die Kündigung gibt dir kein Recht auf Abfindung und kein Arbeitslosengeld.
Du kannst aber bei einem neuen Arbeitgeber anfangen während der Kündigungsfrist. Ist das neue Gehalt niedriger, zahlt dein alter Arbeitgeber die Differenz bis zum Ende der Frist.
Und für einen guten Start im nächsten Job: die Schritte und Steuern eines ersten Jobs.
Fristlose Kündigung: wann möglich
Die fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers möglich: monatelang unbezahltes Gehalt, Belästigung, missbräuchliche Vertragsänderung usw.
Das Fehlverhalten muss real, beweisbar und darf dir nicht länger als einen Monat bekannt sein.
Bei anerkanntem Fehlverhalten kannst du Schadensersatz, eine Ausgleichsentschädigung und bei über 5 Jahren Zugehörigkeit eine Abfindung erhalten. Du kannst auch vorläufiges Arbeitslosengeld beantragen.
Sonderfall: Kündigung nach Mutterschaftsurlaub
Eine Arbeitnehmerin, die sich nach dem Mutterschaftsurlaub entscheidet, ihr Kind zu Hause zu betreuen, kann ohne Frist kündigen. Diese Ausnahme gilt nur, wenn du zu Hause bleibst. Willst du den Arbeitgeber wechseln, gelten die normalen Fristen.
Mehr Details auf guichet.lu (ouvre dans un nouvel onglet).

Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich nein. Die Ausnahme: Wenn du wegen schweren Fehlverhaltens des Arbeitgebers kündigst und das Gericht dir Recht gibt.
Nein. Die Kündigung ist ein einseitiger Akt.
Nicht ohne Zustimmung deines Arbeitgebers.
Nein. Nicht genommener Urlaub wird mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.
Grundsätzlich nur während der Probezeit.
Nein. Du hast keine Pflicht, deine Kündigung zu begründen.

