Dein Diplom in Luxemburg anerkennen lassen: die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Akademische, berufliche Anerkennung oder Homologation: was ist der Unterschied?
Das ist die erste Frage, die du dir stellen solltest, und genau hier verwechseln die meisten Leute alles. Es gibt drei Arten der Anerkennung in Luxemburg, und jede hat ein anderes Ziel.
Die akademische Anerkennung gibt dir das Recht, deinen Titel (Master, Bachelor usw.) in Luxemburg zu führen. Sie läuft über die Eintragung ins Titelregister des MESR. Das ist das häufigste Verfahren, wenn du einen Job suchst und dein zukünftiger Arbeitgeber dein Bildungsniveau überprüfen will. Aber Achtung: Sie gibt dir nicht automatisch das Recht, einen reglementierten Beruf auszuüben.
Die berufliche Anerkennung betrifft reglementierte Berufe: Krankenpfleger, Erzieher, Buchhalter, Architekt, Handwerker usw. Hier wird der Inhalt deiner Ausbildung geprüft, ob er den luxemburgischen Anforderungen entspricht. Wenn du aus der EU kommst, ist das Verfahren einfacher als für Drittstaatsangehörige.
Die Homologation ist ein spezielles Verfahren, das ausschließlich juristischen Abschlüssen vorbehalten ist. Sie ermöglicht den Zugang zu den Ergänzungskursen im luxemburgischen Recht (CCDL), ein Pflichtschritt, um Anwalt in Luxemburg zu werden. Die Kosten betragen 125 €, im Vergleich zu 75 € für die beiden anderen Verfahren.
Gerade angekommen? Alle Schritte zum Einleben findest du hier.
So lässt du einen ausländischen Hochschulabschluss anerkennen
Prüfe, ob dein Diplom automatisch anerkannt wird
Wenn du deinen Abschluss in Belgien, den Niederlanden, Estland, Lettland oder Litauen erworben hast, gute Nachricht: Er wird dank der Benelux-Abkommen und des Vertrags von 2021 automatisch anerkannt. Du musst nichts tun.
Wenn dein Diplom von der Universität Luxemburg oder einer akkreditierten Privateinrichtung in Luxemburg stammt, wird es ebenfalls automatisch anerkannt.
Bereite dein Dossier vor
Für alle anderen Diplome musst du die Eintragung ins Titelregister beantragen. Das brauchst du:
- eine Kopie deines Diploms
- ein Notenblatt oder Diploma Supplement
- eine Kopie deines Ausweises (oder Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger)
- den Zahlungsnachweis der Gebühr von 75 €
Alle Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch müssen von einer beeidigten Übersetzung begleitet sein. Das Justizministerium führt eine Liste der beeidigten Übersetzer (ouvre dans un nouvel onglet).
Reiche deinen Antrag ein
Du kannst über MyGuichet.lu (online, am schnellsten) gehen oder dein Dossier per Post an das MESR schicken. Die Postadresse ist B.P. L-2915 Luxemburg.
Erhalte deinen Ministerialbeschluss
Wenn dein Dossier vollständig ist, erhältst du einen Ministerialbeschluss, der die Eintragung deines Diploms bestätigt. Dieses Dokument gibt das Niveau im Luxemburger Qualifikationsrahmen (CLQ) an, das mit dem europäischen Rahmen (EQF) abgestimmt ist. In der Praxis dauert die Bearbeitung zwischen 2 und 6 Wochen bei vollständigem Dossier.
Und wenn du einen reglementierten Beruf ausüben willst?
Die akademische Anerkennung reicht für bestimmte Berufe nicht aus. Wenn du als Krankenpfleger, Hebamme, Erzieher, Handwerker oder in bestimmten kommerziellen und freien Berufen arbeiten willst, brauchst du eine Anerkennung der Gleichwertigkeit deiner beruflichen Qualifikationen.
Das Verfahren hängt davon ab, wo du dein Diplom erworben hast.
Wenn du aus einem EU-Land kommst, musst du nachweisen, dass dein Titel dir den Zugang zum Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht. Für Krankenpfleger und Hebammen ist die Anerkennung automatisch, da die Ausbildungsanforderungen auf EU-Ebene harmonisiert sind.
Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, ist es etwas anspruchsvoller: Dein Diplom muss bereits von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt sein, und du musst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Staat nachweisen.
Die Kosten sind identisch: 75 € pro Diplom. Wenn Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind (z. B. eine Eignungsprüfung), kommen 300 € hinzu. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen, mit einer gesetzlichen Höchstfrist von 3 Monaten.
Der Antrag wird beim Dienst für Diplomanerkennung (ouvre dans un nouvel onglet) gestellt, online über MyGuichet.lu oder per Post.
Mit anerkanntem Diplom kannst du in deinen ersten Job starten, ganz entspannt.
Sonderfall: ausländische Sekundarschulabschlüsse
Wenn du ein Sekundarschulabschlusszeugnis (Baccalauréat, Maturité, Abitur, A-Level...) im Ausland erworben hast, kannst du auch dessen Anerkennung beantragen. Das ist nützlich, wenn du in Luxemburg weiterstudieren willst.
Die Hauptbedingungen: Dein Diplom muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Studienjahre bescheinigen und den Zugang zur Hochschulbildung in deinem Heimatland ermöglichen. Das Land muss die Pariser oder Lissabonner Konvention unterzeichnet haben.
Das International Baccalaureate (IB) wird unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig anerkannt.
Die Gebühr ist dieselbe: 75 €. Die Bearbeitung dauert 2 bis 10 Wochen für Diplome aus Unterzeichnerstaaten.
VAE: eine Alternative, wenn du kein Diplom hast
Die Validierung von Berufserfahrung (VAE) ermöglicht es dir, deine berufliche oder persönliche Erfahrung geltend zu machen, um eine anerkannte Qualifikation in Luxemburg zu erhalten. Durch VAE erworbene Diplome haben den gleichen Wert wie solche aus der Erstausbildung.
Das ist eine interessante Option, wenn du mehrere Jahre Erfahrung in einem Bereich hast, aber nicht das entsprechende Diplom. Der Antrag wird direkt bei der Institution gestellt, die die angestrebte Qualifikation vergibt.
Weitere Informationen findest du auf dem Portal für akademische Anerkennung des MESR (ouvre dans un nouvel onglet).

Häufig gestellte Fragen
Die Gebühr beträgt 75 € pro Diplom für die akademische oder berufliche Anerkennung. Für die Homologation eines juristischen Diploms sind es 125 €. Diese Gebühren werden nicht erstattet, auch nicht im Falle einer Ablehnung.
Ja, wenn deine Dokumente nicht auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst sind. Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Für Diplome aus Nicht-EU-Ländern müssen die Kopien auch beglaubigt sein.
Nein. Die akademische Anerkennung gibt dir das Recht, deinen Titel zu führen, aber sie berechtigt nicht zur Ausübung eines reglementierten Berufs. Dafür brauchst du eine separate berufliche Anerkennung.
Zwischen 2 und 6 Wochen bei vollständigem Dossier, mit einer gesetzlichen Höchstfrist von 3 Monaten. Bei unvollständigem Dossier wird die Frist ausgesetzt, bis die fehlenden Unterlagen eingegangen sind.
Ja. Hochschulabschlüsse aus Belgien, den Niederlanden, Estland, Lettland und Litauen werden automatisch anerkannt. Du musst keine Schritte für die akademische Anerkennung unternehmen.

