Schulanfangszulage in Luxemburg: Betrag, Alter und Auszahlung

Du überfliegst den Text?
Wir haben dir die Kurzfassung vorbereitet.
Wie viel du je nach Alter deines Kindes bekommst
Der Betrag hängt von einer einzigen Sache ab: dem Alter deines Kindes zum Schulanfang. Es gibt keine Einkommensgrenze, keine Obergrenze. Alle bekommen denselben Pauschalbetrag.
| Alter des Kindes | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre (über 6) | 115 € |
| 12 Jahre und älter | 235 € |
Diese Beträge sind fest: Sie ändern sich von Jahr zu Jahr nicht und sind nicht an den Index gekoppelt, anders als die monatliche Familienzulage. 2026 bleiben sie also bei 115 € und 235 €.
Etwas, das oft überrascht: Der Betrag steigt automatisch, sobald dein Kind die 12 überschreitet. Du musst nichts melden, die Caisse pour l'avenir des enfants (CAE) berechnet das anhand des Geburtsdatums von selbst.
Wann und wie du sie bekommst
Die Zulage wird jedes Jahr automatisch im August ausgezahlt, kurz vor dem Schulanfang. Sie kommt auf dasselbe Konto wie deine Familienzulage, in der Regel in einer einzigen Überweisung.
Das entscheidende Wort ist automatisch. Du musst keinen Antrag stellen, keinen Nachweis einreichen, kein Formular herunterladen. Das ist der große Vorteil des luxemburgischen Systems: Sobald dein Kind als Empfänger der Familienzulage registriert ist, folgt das Geld für den Schulanfang automatisch. Die CAE regelt das Ganze.
Wenn Ende August nichts ankommt, obwohl du bereits die Familienzulage beziehst, lohnt es sich, deine Bankverbindung bei der CAE zu prüfen, statt anzunehmen, dass du keinen Anspruch hast.
Wer Anspruch hat
Die Grundregel ist einfach: Wenn dein Kind die Familienzulage bezieht, bekommt es auch die Schulanfangszulage. Beide gehören zusammen. Du musst also keine zusätzliche Bedingung erfüllen.
Konkret wird die Familienzulage (und damit die Schulanfangszulage) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Sie kann sich bis auf höchstens 25 Jahre verlängern, wenn das Kind eine weiterführende Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder eine gering vergütete Lehre absolviert. Abendkurse und Fernunterricht eröffnen diesen Anspruch dagegen nicht.
Die Schulanfangszulage selbst endet in dem Kalenderjahr, in dem dein Kind seine Sekundarschulausbildung oder eine gleichgestellte Ausbildung abschließt. Klartext: im Jahr des Schulabschlusses bekommst du sie zum letzten Mal.
Es gibt einen Sonderfall für die Jüngsten. Ein Kind, das in den 2. Zyklus der Grundschulbildung aufgenommen wird, aber zum Schulanfang noch keine 6 Jahre alt ist, hat ebenfalls Anspruch, diesmal gegen Vorlage einer Schulbescheinigung. Das ist die einzige Situation, in der ein kleiner Schritt nötig ist.
Grenzgänger, so funktioniert es für dich
Gute Nachricht: Als Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, hast du für deine Kinder Anspruch auf die luxemburgische Schulanfangszulage, genau wie ein Einwohner. Es ist deine Tätigkeit im Großherzogtum, die den Anspruch eröffnet, nicht dein Wohnort.
Die Feinheit liegt im europäischen Grundsatz des Doppelzahlungsverbots. Du kannst dieselbe Leistung nicht zweimal beziehen, indem du die Grenze ausnutzt. Wenn dein Wohnsitzland (Frankreich, Belgien, Deutschland) bereits eine Schulanfangszulage zahlt, springt Luxemburg mit einer Ausgleichszulage ein: Es zahlt die Differenz, damit du insgesamt den luxemburgischen Betrag erhältst, der in den meisten Fällen günstiger ist. Eine Ausgleichszulage ist einfach Luxemburg, das die Lücke zwischen dem, was dein Land zahlt, und dem, worauf du hier Anspruch hast, auffüllt.
Achte auf den Zeitpunkt: Wenn du in diesem Fall einer halbjährlich gezahlten Ausgleichszulage bist, kommt die Schulanfangszulage nicht im August, sondern ist in der Auszahlung im Januar enthalten, für den Zeitraum Juli bis Dezember. Das ist normal, mach dir keine Sorgen, wenn du am Ende des Sommers nichts siehst.
Da die Koordinierungsregeln zwischen den Ländern manchmal verzwickt sind (getrennte Eltern, zwei Tätigkeitsländer, eine geänderte Situation), kann dir ein Berater helfen, klarer zu sehen, wenn dein Fall außerhalb des Standards liegt.

Häufig gestellte Fragen
Die Zulage beträgt 115 € pro Kind über 6 Jahren und 235 € pro Kind über 12 Jahren. Es ist ein Pauschalbetrag, für jede Familie gleich, ohne Einkommensbedingung.
Nein. Die Zulage wird automatisch ausgezahlt, ohne jeden Schritt, sofern dein Kind die Familienzulage bezieht. Einzige Ausnahme: ein Kind unter 6 Jahren, das in den 2. Zyklus der Grundschulbildung aufgenommen wird und eine Schulbescheinigung vorlegen muss.
Sie wird automatisch im August ausgezahlt, kurz vor dem Schulanfang, auf dasselbe Konto wie die Familienzulage. Bei manchen Grenzgängern mit halbjährlicher Ausgleichszulage ist sie in der Auszahlung im Januar enthalten.
Ja. Es ist deine berufliche Tätigkeit in Luxemburg, die den Anspruch eröffnet. Wenn dein Wohnsitzland bereits eine ähnliche Leistung zahlt, gleicht Luxemburg die Differenz über die Ausgleichszulage aus.
Solange das Kind die Familienzulage bezieht (bis 18 oder bis 25 bei Ausbildung). Die Schulanfangszulage endet in dem Kalenderjahr, in dem das Kind seine Sekundarschulausbildung abschließt.

