Heirat, PACS oder in einer Beziehung in Luxemburg: die echten Unterschiede

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Der schnelle Vergleich
Bevor wir ins Detail gehen, hier die Gesamtübersicht. Diese Tabelle fasst die konkreten Unterschiede zwischen den drei Statusmodellen in Luxemburg zusammen.
| Heirat | PACS | Einfache Beziehung | |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse | Klasse 2 (gemeinsame Veranlagung) | Klasse 2 möglich (auf Antrag, über gemeinsame Steuererklärung) | Klasse 1 oder 1a - keine gemeinsame Veranlagung |
| Gesetzliches Erbrecht | Ehepartner ist gesetzlicher Erbe mit Vorrang | Kein automatisches gesetzliches Erbrecht - Testament dringend empfohlen | Kein Erbrecht - Testament zwingend erforderlich |
| Erbschaftsteuer | 0 % zwischen Ehepartnern (mit gemeinsamen Kindern) - 5 % ohne gemeinsame Kinder mit Freibetrag von 38 000 € | 0 % nach 3 Jahren eingetragener Partnerschaft (mit gemeinsamen Kindern) - 5 % ohne gemeinsame Kinder | Mindestens 15 % (Satz für "Nicht-Verwandte") mit Zuschlägen |
| Hinterbliebenenrente | Ja, unter gesetzlichen Bedingungen | Ja, unter gesetzlichen Bedingungen | Nein |
| Wohnungsschutz | Nießbrauch an der ehelichen Wohnung | Kein automatischer Schutz | Kein Schutz |
| Trennung | Scheidungsverfahren vor Gericht | Erklärung bei der Gemeinde (auch einseitig) | Keine Formalitäten |
Steuern: Wer zahlt am wenigsten?
Steuerklasse 2 und gemeinsame Veranlagung
In Luxemburg hängt die Höhe deiner Steuer wesentlich von deiner Steuerklasse ab. Verheiratete ansässige Paare erhalten automatisch Klasse 2 und die gemeinsame Veranlagung. Konkret wird der progressive Steuertarif auf die Hälfte des Haushaltseinkommens angewendet (das "Splitting"-Verfahren), was den Grenzsteuersatz senkt. Auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen ist ein Ehepartner in Klasse 2 und der andere zum Pauschalsatz von 15 %.
Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, ist der Steuervorteil erheblich. Je größer der Einkommensunterschied, desto mehr spart Klasse 2.
PACS und gemeinsame Steuererklärung: gleiches Ergebnis, anderer Weg
Der PACS bietet Zugang zu denselben Steuervorteilen wie die Heirat, aber der Weg ist etwas anders. PACS-Partner behalten zunächst ihren individuellen Steuerstatus (Klasse 1 oder 1a) auf ihren Gehaltsabrechnungen. Sie müssen dann die gemeinsame Veranlagung über die jährliche Steuererklärung (Modell 100) beantragen.
Am Ende zahlen ein PACS-Paar und ein Ehepaar bei gleichen Einkünften und Abzügen exakt denselben jährlichen Steuerbetrag. Der Unterschied liegt bei der monatlichen Liquidität: Das Ehepaar zahlt jeden Monat weniger Steuern voraus, während das PACS-Paar mehr an der Quelle zahlt, aber den zu viel gezahlten Betrag bei der Steuererklärung zurückbekommt. Gleiches Ergebnis, anderes Timing.
In einer Beziehung: jeder für sich
In einer einfachen Beziehung (freie Lebensgemeinschaft, ohne offizielle Registrierung) wird jeder Partner einzeln besteuert. Keine Klasse 2, keine gemeinsame Veranlagung möglich. Jeder bleibt in Klasse 1 (oder 1a als Alleinerziehender mit unterhaltsberechtigtem Kind), mit dem progressiven Tarif auf die Gesamtheit seiner persönlichen Einkünfte.
Bei einem Paar mit einem einzigen Einkommen oder sehr ungleichen Einkommen kann der Steuerunterschied mehrere tausend Euro pro Jahr betragen im Vergleich zu einem verheirateten oder verpartnerten Paar.
Und die Reform 2028 mit der einheitlichen Steuerklasse?
Die luxemburgische Regierung hat am 6. Januar 2026 den Gesetzentwurf Nr. 8676 eingereicht, um die drei bestehenden Steuerklassen (1, 1a und 2) durch eine einheitliche Steuerklasse namens "Klasse U" ab dem 1. Januar 2028 zu ersetzen. Die Abstimmung ist vor Ende 2026 geplant, mit der Umsetzung im Jahr 2027.
Diese Reform zielt darauf ab, die Besteuerung zu individualisieren und alle Steuerpflichtigen gleichzubehandeln, unabhängig vom Parstatus. Die Klasse U orientiert sich an der aktuellen Klasse 1a, wobei sich der steuerfreie Einkommensfreibetrag verdoppelt (von 13 230 € auf 26 650 €). Paare, die vor dem 1. Januar 2028 verheiratet oder verpartnert sind, können die Steuerbehandlung der alten Klasse 2 für eine Übergangszeit von 25 Jahren (bis 2052) beibehalten oder jederzeit zur Klasse U wechseln - aber diese Wahl ist unwiderruflich.
Kurz gesagt: Die steuerlichen Abwägungen zwischen Heirat, PACS und einer einfachen Beziehung werden ab 2028 weniger ins Gewicht fallen. Aber derzeit gelten die aktuellen Regeln noch vollständig. Wenn du aus steuerlichen Gründen zögerst, dich zu verpartnern oder zu heiraten, ist der Zeitpunkt noch günstig.
Erbschaft: die echte Falle wenn man nicht verheiratet ist oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebt.
Beim Erbrecht sind die Unterschiede zwischen den drei Status am krassesten. Und genau hier stellen Paare oft fest, dass sie überhaupt nicht geschützt sind.
Heirat: gesetzlicher Erbe und Steuerbefreiung
Der verheiratete Ehepartner ist gesetzlicher Erbe. Ohne Testament kann er zwischen einem Kindesanteil in Volleigentum (mindestens ein Viertel der Erbschaft) oder dem Nießbrauch an der ehelichen Wohnung und deren Mobiliar wählen. Ohne Kinder erhält der überlebende Ehepartner die gesamte Erbschaft.
Steuerlich ist dies der vorteilhafteste Status. Die Erbschaft zwischen Ehepartnern mit gemeinsamen Kindern ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Ohne gemeinsame Kinder beträgt der Basissatz 5 % mit einem Freibetrag von 38 000 € auf den erhaltenen Nettoanteil.
PACS: fast dasselbe, aber erst nach 3 Jahren
Der PACS-Partner ist nicht automatisch gesetzlicher Erbe. Ohne Testament erhält er nichts. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Heirat. Ein Testament zu verfassen, wird daher dringend empfohlen, sobald der PACS geschlossen wird.
Steuerlich holt der PACS die Heirat allerdings nach 3 Jahren eingetragener Partnerschaft in Luxemburg ein. Nach dieser Frist ist die Erbschaft zwischen PACS-Partnern mit gemeinsamen Kindern steuerfrei, genau wie bei Ehepartnern. Ohne gemeinsame Kinder gilt derselbe Satz von 5 % mit dem Freibetrag von 38 000 €. Vor 3 Jahren PACS wird der überlebende Partner erbrechtlich wie ein Dritter behandelt.
Der PACS eröffnet auch das Recht auf eine Hinterbliebenenrente (ouvre dans un nouvel onglet), unter ähnlichen Bedingungen wie bei der Heirat.
Einfache Beziehung: mindestens 15 % ohne Testament
Hier wird die Lage wirklich problematisch. In einer einfachen Beziehung wird dein Partner vom Gesetz nicht als Erbe anerkannt. Er existiert in der luxemburgischen Erbfolge nicht. Ohne Testament erhält dein Lebensgefährte absolut nichts, selbst nach 20 Jahren des Zusammenlebens.
Und selbst mit Testament entspricht die Erbschaftsteuer dem Tarif für "Nicht-Verwandte": ein Basissatz von 15 %, mit Zuschlägen je nach Betrag (ouvre dans un nouvel onglet) der Erbschaft. Bei einem Anteil von 200 000 € kann der effektive Steuersatz über 25 % steigen. Bei einer Immobilie in Luxemburg-Stadt wird die Rechnung schnell sehr hoch.
Zum Vergleich: Ein verheiratetes Paar mit Kindern würde auf dieselbe Erbschaft nichts zahlen.
Wie du deinen Lebensgefährten schützen kannst: Testament, Lebensversicherung, Schenkung
Wenn du nicht in einer eingetragene Partnerschaftt lebst und nicht vorhast zu heiraten oder einen PACS zu schließen, gibt es einige Instrumente, um deinen Partner zu schützen - aber keines beseitigt den steuerlichen Nachteil vollständig.
Das Testament ist das absolute Minimum. Ohne ein Testament erbt dein Partner nichts. Ein handschriftliches Testament (eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben) ist in Luxemburg gültig, aber der Gang zum Notar bietet mehr Sicherheit.
Eine Lebensversicherung ist ein interessantes Instrument, da das an den bezeichneten Begünstigten ausgezahlte Kapital außerhalb des gesetzlichen Nachlasses fällt. So kannst du deinem Lebensgefährten einen Betrag außerhalb der klassischen Erbregeln zukommen lassen. Achtung: Wenn dein Begünstigter dein Lebenspartner ist, kann eine Besteuerung anfallen.
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist ebenfalls eine Option, mit Registrierungsgebühren, die unter den Erbschaftsteuersätzen liegen. Achtung: Stirbt der Schenker innerhalb eines Jahres nach der Schenkung, wird diese in den Nachlass zurückgeführt.
Ein Steuerberater oder Notar kann dir helfen, alles nach deiner Situation zu strukturieren. Jeder Fall ist anders, und die auf dem Spiel stehenden Beträge rechtfertigen oft eine professionelle Begleitung.
Partnerschutz im Alltag
Hinterbliebenenrente und Sozialversicherung
Sowohl Heirat als auch PACS geben Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente der nationalen Pensionskasse (CNAP), sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind (Mindestbeitragsdauer des verstorbenen Partners usw.). In einer nicht eingetragenen Partnerschaft kein Anrecht auf Hinterbliebenenrente. Der überlebende Partner erhält nichts aus der Sozialversicherung des Verstorbenen.
Bei Sonderurlaub haben verheiratete und verpartnerte Partner die gleichen Rechte (z. B. Urlaub bei Tod des Partners). Lebenspartner in einer nicht eingetragenen Partnerschaft haben keinen Zugang dazu.
Gemeinsame Wohnung im Todesfall
Der verheiratete Ehepartner kann den Nießbrauch an der ehelichen Wohnung wählen. Das ist ein konkreter Schutz: Er kann weiterhin in der Familienwohnung leben, auch wenn die Immobilie dem Verstorbenen gehörte.
Der PACS-Partner hat diesen Schutz nicht automatisch. Er muss per Vereinbarung oder Testament vorgesehen werden.
Der Lebensgefährte hat keinerlei Recht an der gemeinsamen Wohnung. Gehörte die Wohnung dem Verstorbenen, kann der überlebende Lebensgefährte gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen, manchmal sehr kurzfristig. Das ist eines der schmerzlichsten Szenarien einer nicht eingetragenen Partnerschaft.
Trennung: welche Rechte?
Die Heirat erfordert ein Scheidungsverfahren vor Gericht, mit Aufteilung des Vermögens nach dem gewählten ehelichen Güterstand (gesetzliche Gütergemeinschaft standardmäßig, Gütertrennung oder Universalgütergemeinschaft).
Der PACS kann viel einfacher aufgelöst werden: durch gemeinsame Erklärung beider Partner bei der Gemeinde oder sogar durch einseitige Erklärung (ouvre dans un nouvel onglet) eines einzelnen Partners (mit Benachrichtigung durch Gerichtsvollzieher). Kein Gang vor den Richter erforderlich.
Die nicht eingetragene Partnerschaft endet ohne jede Formalität. Das ist gleichzeitig Vorteil und Risiko: Es gibt keinen rechtlichen Rahmen, um die Trennung, die Aufteilung des Vermögens oder eventuelle Ausgleichszahlungen zu regeln.
Häufig gestellte Fragen
Steuerlich führen beide Status dank der gemeinsamen Veranlagung in Klasse 2 zum gleichen Ergebnis. Der echte Unterschied liegt bei der Erbschaft und dem Partnerschutz. Die Heirat bietet automatisches gesetzliches Erbrecht und Nießbrauch an der ehelichen Wohnung. Der PACS erfordert ein Testament zum Schutz des Partners, bietet aber den Vorteil einer vereinfachten Auflösung. Die Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Nein. Klasse 2 und gemeinsame Veranlagung sind verheirateten Paaren und PACS-Partnern vorbehalten. Jeder Partner bleibt in Klasse 1 (oder 1a). Die für 2028 geplante Steuerreform sollte diesen Unterschied mit der Einführung der Klasse U verringern.
Der Lebensgefährte gilt nach luxemburgischem Recht als Dritter. Ohne Testament erbt er nichts. Mit Testament unterliegt er einem Basissatz von 15 %, mit Zuschlägen je nach Erbsumme. Die effektive Erbschaftsteuer kann bei höheren Beträgen 30 % übersteigen. Ein Notar oder Steuerberater kann dir bei der Optimierung der Übertragung helfen.
Nach 3 Jahren in Luxemburg eingetragenem PACS (ouvre dans un nouvel onglet) ist die Erbschaft zwischen Partnern mit gemeinsamen Kindern steuerfrei, wie bei Ehepartnern. Ohne gemeinsame Kinder gilt ein reduzierter Satz von 5 % mit Freibetrag. Der große Unterschied bleibt: Der PACS-Partner ist kein gesetzlicher Erbe - ohne Testament erhält er nichts.
Die für 2028 geplante Klasse U sollte den Steuervorteil von Heirat und PACS gegenüber einer einfachen Beziehung verringern, da alle Steuerpflichtigen nach einem individuellen Tarif besteuert werden. Paare, die vor 2028 verheiratet oder verpartnert sind, behalten die Option des Klasse-2-Tarifs für 25 Jahre. Die Vorteile bei Erbschaft und Sozialschutz (Hinterbliebenenrente, Nießbrauch an der Wohnung) sind von dieser Steuerreform jedoch nicht betroffen. Heirat und PACS bleiben in diesen Bereichen deutlich schützender als das Konkubinat, auch nach 2028.

